Erste Hilfen in Betrieben
Sicherheit am Arbeitsplatz
Für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe in speziellen betrieblichen Bereichen besitzt der DRK Kreisverband Calau e. V. die Lizenz. Hierfür steht eine erfahrene Stammbesetzung an Ausbilderinnen und Ausbildern zur Verfügung. Sie gehen auch in die Betriebe, um dort die gesetzlich vorgeschriebenen Ersthelferinnen und Ersthelfer auszubilden und ihnen Fortbildungen zu ermöglichen. Im gewerblichen Bereich gibt es umfangreiche Regelungen zur Ersten Hilfe, beispielsweise auch zu Art, Menge und Aufbewahrungssituationen für Erste-Hilfe-Material. Auch dazu wird informiert.
Gehen die Ausbilderinnen und Ausbilder in ein Unternehmen, so informieren sie sich vorab über die Größe, die Strukturen und die Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Verantwortlich für die Erste Hilfe ist die Unternehmensleitung, mit dem DRK Kreisverband Calau e. V. im Rücken ist alles im grünen Bereich.
Stornobedingungen: Die Anmeldungen sind verbindlich. Lehrgangsabsagen müssen spätestens fünf Werktage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Spätere Absagen sowie unentschuldigtes Fehlen können nicht berücksichtigt werden.
Unsere Termine - Erste Hilfe Ausbildung